Der Kanton Solothurn wurde jüngst in der Presse als Steuerhölle bezeichnet. Im gleichen Atemzug kündigte das Finanzdepartement an, dass die Rechnung 2010 des Kantons Solothurn mit einem Überschuss von über 32 Mio. Franken abschliessen werde.
Wie stellt sich die Solothurner Handelskammer dazu?
Beides – die schlechte Position im Steuerwettbewerb mit andern Kantonen und das voraussichtlich gute Resultat der Jahresrechnung 2010 – kam nicht unerwartet. Umso ungeschickter und unglaubwürdiger sind jetzt kopflose und wahltaktisch geprägte Forderungen, die in Windeseile umgesetzt werden sollen.
Die Solothurner Handelskammer ist in dieser Angelegenheit seit Mitte 2010 im Gespräch mit dem Finanzdirektor des Kantons Solothurn und hat eine seriöse Analyse der Situation angekündigt, um im Anschluss Verhandlungen aufzunehmen, Handlungsspielraum aufzuzeigen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Das erste Gespräch fand am 16. Juni 2010 und ein weiteres am 22. September 2010 statt. Da zudem eine Verschärfung der Steuer-Veranlagungs-Praxis festgestellt wurde, traf sich ein Vorstandsausschuss der Handelskammer am 13. Dezember 2010 mit dem Finanzdirektor und dem Leiter des Kantonalen Steueramtes zu einer dritten Aussprache.
Parallel dazu wurde die Analyse der Steuer-Situation im Herbst 2010 mit Hilfe der BDO AG durchgeführt und mit einem Vorstandsausschuss der Solothurner Handelskammer diskutiert. Das weitere Vorgehen wird an der nächsten Vorstandssitzung der Solothurner Handelskammer besprochen. Dort werden der Finanzdirektor und der Leiter des Kantonalen Steueramtes wiederum anwesend sein.
Handlungsbedarf besteht nachweislich, denn im Vergleich mit den anderen Kantonen findet sich der Kanton Solothurn am Schluss. Dies trotz einem Pro-Kopf-Vermögen und einem Eigenkapital von beinahe einer halben Milliarde Franken.
Es darf nicht die Absicht des Staates sein, Eigenkapital zu horten, das juristischen und natürlichen Personen entzogen wird. Dies schwächt die Kaufkraft der Konsumenten, hemmt die Investitionstätigkeit und den Handlungsspielraum der Unternehmen und führt zu unerwünschten Forderungen, die Aufgaben des Staates in eine falsche Richtung auszuweiten.
Steuersenkungs-Massnahmen sind somit angezeigt. Der Schreibende hat im „Standpunkt“ der Wirtschaftsflash-Ausgaben vom April 2010 und Februar 2011 bereits darauf hingewiesen. Der Handlungsspielraum soll aber seriös abgeklärt und nicht aus wahltaktischen Überlegungen übereilt und unüberlegt angepackt werden.
