Nein zur „1:12“-Initiative

von RFuerst am 2. Februar 2012

Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» stellt kein wirksames Mittel gegen zu hohe Löhne und Lohnungleichheit dar. Die Festlegung von Lohnobergrenzen ist auch nicht vereinbar mit einer liberalen Wirtschaftsordnung.

Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» wurde von den JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) eingereicht. Der Bundesrat geht gemäss einer Mitteilung mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass die in den letzten Jahren bei den sehr hohen Löhnen beobachteten Entwicklungen zu sozialen und wirtschaftlichen Problemen führen könnten. Er ist jedoch der Meinung, dass die bestehenden und geplanten Massnahmen im Bereich der Lohnbildung und der Umverteilung der Einkommen überzeugendere Resultate bringen dürften. Die Initiative vermag nach Ansicht des Bundesrats zudem die von ihr gesteckten Ziele nicht zu erreichen, da ihre Umsetzung letztlich auch zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Natur zur Folge hätte und hohe administrative Kosten verursachen würde.

Die Festlegung von Lohnobergrenzen ist aber zudem auch nicht vereinbar mit einer liberalen Wirtschaftsordnung. Die Verankerung von Höchstlöhnen gehört nicht in die Verfassung. Ein solcher Eingriff in die Lohnpolitik der Firmen ist durch nichts zu rechtfertigen – auch nicht durch Fehlentwicklungen bei Managerlöhnen. Die Bestimmung der Löhne ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Sie ist einzig in der Verantwortung der Eigentümer oder Aktionäre. Diese müssen selber für die gesellschaftliche Akzeptanz der Lohnstrukturen sorgen.

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