Nein zur Mindestlohninitiative

von RFuerst am 2. Februar 2012

Löhne werden in den Unternehmen oder – soweit Gesamtarbeitsverträge bestehen – in den Branchen festgelegt. Der Markt oder die Sozialpartner und nicht der Gesetzgeber sollen über die Festsetzung von Mindestlöhnen entscheiden.

Die Mindestlohninitiative verlangt, dass Bund und Kantone primär den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit Mindestlöhnen fördern. Dies entspricht einem indirekten Vertragszwang. Während verschiedene GAV in einigen Branchen einen Mindestlohn festsetzen, werden in anderen Branchen mit wichtigen GAV keine Löhne festgelegt. Diese Branchen erachten es als sinnvoll, die Löhne auf Firmenebene festzulegen. Die «Förderung» von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen darf nicht in die Autonomie von GAV-Vertragsparteien eingreifen, die in ihrem Vertrag keine Mindestlöhne festlegen wollen. Vielmehr ist es Aufgabe der Sozialpartner, sich für angemessene Löhne einzusetzen und diese miteinander auszuhandeln.

Gesetzliche Mindestlöhne als Beschäftigungskiller
Für die Festlegung des Mindestlohns orientieren sich die Initianten am Existenzbedarf gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Umsetzung würde für etwa 400 000 Beschäftigte eine zum Teil deutliche Lohnerhöhung bedeuten.

Ein solch massiver Eingriff in die schweizerischen Lohnstrukturen würde sich negativ auf die Beschäftigung auswirken. Denn Mindestlöhne, die deutlich über dem Marktlohn liegen, fördern einerseits die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren anderseits den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Zudem steigen mit einer Anhebung der Löhne auch die Qualifikations- und Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Leidtragende wären gerade jene leistungs- bzw. qualifikationsschwächeren Personen, die angeblich mit Mindestlöhnen geschützt werden sollen.

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